Aktuelle Voraussetzungen Urlaub 2021

Endlich dürfen wir wieder touristische Gäste empfangen, bewirten, begeistern! Neben den normalen Corona Regeln hat die Regierung folgende Bedingungen eingeführt:

Voraussetzung für Ihren Urlaub ist ein negativer aktueller Corona-Test (vor höchstens 24 Stunden vorgenommener PCR-Test, POC-Antigentest oder Selbsttest unter Aufsicht) der Gäste bei Anreise sowie jeweils alle weiteren 48 Stunden. 

Ab dem 07.06. gilt folgende Erleichterung: In Gebieten mit einer Inzidenz < 50 muss jeder Gast künftig nur noch bei der Ankunft (nicht mehr wie bisher alle 48 Stunden) einen negativen Test vorweisen, in Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bleibt es bei Tests alle 48 Stunden.

Ab dem 21. Mai 2021 sind auch folgende touristische Angebote zulässig:
Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bahnverkehre, touristische Reisebusverkehre,  Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sowie Außenbereiche von medizinischen Thermen. Auch hier gilt als Einlasskriterium ein aktueller negativer Corona Test, bei einer 7-Tage-Inzidenz über 50.

Ausnahmen: Geimpfte und genesene Personen sowie Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von Testpflichten nach den allgemein geltenden Grundsätzen ausgenommen.


Die wichtigsten Fragen zusammengefasst: 

Wie soll kontrolliert werden, ob die Gäste geimpft sind?

Die Gäste müssen einen Impfausweis vorweisen. 

Wie sollen Genesene kontrolliert werden?

Jeder, der an Corona erkrankt ist, hat vom Gesundheitsamt einen Quarantänebescheid erhalten, welchen er dem Vermieter als Nachweis vorlegen muss. (gilt ein halbes Jahr nach Erkrankung) 

Was gilt für die Gäste, wenn die Erkrankung länger als ein halbes Jahr zurückliegt?

In diesem Fall müssen die Gäste entweder eine Impfung vorweisen oder bei Anreise einen negativen Test vorweisen und sich alle weiteren 48 Stunden testen lassen. 

Reicht eine Impfung, um von den Testpflichten nach den allgemein geltenden Grundsätzen ausgenommen zu sein?

Nein, man muss zwei Mal geimpft sein. 

Wie lange ist ein Selbsttest, der unter Aufsicht durchgeführt wurde gültig?

24 Stunden. 

Wo können sich Gäste testen lassen?

PCR Tests können in der Teststraße Bayerisch Gmain und Freilassing durchgeführt werden. POC Antigentests können in den Schnellteststationen durchgeführt werden.

Hier finden Sie alle Stationen und Öffnungszeiten: https://www.lra-bgl.de/lw/gesundheit-von-mensch-tier/corona-testzentrum-bgl/

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Sonnige Grüße aus Bayerisch Gmain

Ihre Familie Fuchs